Zukunft der jungen Generation

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Leitgedanken

Bildung schafft die Voraussetzung, dass die Heranwachsenden zu mündigen Bürgern einer demokratischen Gesellschaft und zu beruflich und privat handlungsfähigen Menschen werden können. Bildung wird dabei als ein Entwicklungsprozess verstanden, in dessen Verlauf Menschen sich kognitive, soziale und emotionale Kompetenzen aneignen, Wertorientierung finden, ihre Fähigkeiten entwickeln und Verantwortung übernehmen lernen. Eine Gesellschaft, die die Welt mitgestalten, den Fortschritt und Wohlstand auch in Zukunft sichern, die demokratische Grundwerte festigen und internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten will, ist auf die bestmögliche Bildung aller angewiesen. So gesehen braucht der Einzelne zu seiner Entfaltung die Gesellschaft, wie umgekehrt die Gesellschaft den Einzelnen zu ihrer Weiterentwicklung braucht. Schule leistet dazu einen unverzichtbaren Beitrag. Ihr muss es gelingen, alle Schülerinnen und Schüler auf- und mitzunehmen, sie unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer Religion, ihres möglichen Migrationshintergrundes, ihres regionalen Umfeldes oder ihres Geschlechtes zu fördern. Um diesen Anspruch im Sinne einer Chancengerechtigkeit zu realisieren, bedarf es der konsequenten Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens unter Einbeziehung eines öffentlichen Diskurses aller am Bildungsprozess Beteiligten.
 
Lernen ist ein durch die Lernenden aktiv zu gestaltender Entwicklungsprozess. Zentrale Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, ihre sozialen Kompetenzen zu entfalten und demokratisches Verhalten aufzubauen. Schule und Unterricht bestimmen nicht allein, was und wie gelernt wird, sie tragen aber in hohem Maße Verantwortung dafür, dass vielfältige und zugleich systematisch angelegte Lerngelegenheiten für die jungen Menschen geschaffen werden. Die institutionellen und unterrichtlichen Lernbedingungen müssen sich danach richten, sowohl die vorgegebenen Lerninhalte als auch die individuellen und die soziokulturellen Lerninteressen und Verarbeitungsprozesse der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Schüler haben einen eigenständigen Anspruch, altersgemäß selbstständig Entscheidungen treffen zu können, ihre Neugier Lernfreude und Lernmotivation zu entwickeln und zunehmend Selbstverantwortung für daseigene Lernen zu übernehmen. Dabei stellt die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler kein Hindernis für Bildung und Erziehung dar, sondern eine Chance für besseres Lernen.  
 
Um die Vielfalt menschlichen Lernens nutzen zu können, bedarf es geeigneter Instrumente zur Diagnostik von sozial und kognitiv bedingten unterschiedlichen Lernchancen und Lernschwierigkeiten. Die Schule hat die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Die inhaltlichen Angebote der Schule und die Wege des Lernens müssen entsprechend vielfältig sein, damit jedem Lernenden entsprochen werden kann. Dazu brauchen die einzelnen Schulen Eigenständigkeit und Verantwortung. Grundlage dafür ist ein Leitbild und ein Schulprogramm, das deutlich macht, welche Schwerpunkte an dieser Einzelschule angeboten werden.
 
 Qualitätsentwicklung meint eine Verbesserung der pädagogischen und unterrichtlichen Arbeit der Schule. Methodenvielfalt, individualisiertes Lernen, ein besseres Schüler-Lehrer-Verhältnis, insgesamt bessere Lernergebnisse sind Kennzeichen dieses Prozesses. Qualität bezieht sich also nicht nur auf das „Produkt“ (Output), sondern auch auf den „Prozess“ und auf die Ausgangsbedingungen (Input). Vor diesem Hintergrund müssen Schulen immer wieder prüfen, ob sie allen Kindern und Jugendlichen gerecht werden. Wichtig ist, dass die Qualitätsentwicklung der Schulen nur in einer Kombination von Steuerungselementen erreicht werden kann. Dazu gehören die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Lernprozesse, die Bildungsstandards, die größere Eigenständigkeit der Schulen, die Evaluation und verbesserte Unterstützungs- und Beratungssysteme. In diesem Zusammenhang kommt der
Schulverwaltung eine neue Aufgabe zu: Förderung der Schulen in ihrer Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Wahrung des Anspruchs auf bestmögliche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler.
Diese Leitgedanken über Bildung, Lernen und Qualität stellen den „roten Faden“ dar, der die folgenden vier Handlungsfelder mit konkreten Veränderungsvorschlägen miteinander verknüpft:
  • Die Einzelschule als selbstständige Handlungseinheit fördern
  • Eine regelmäßige interne und externe Evaluation einführen
  • Ein professionelles Beratungs- und Unterstützungssystem aufbauen
  • Die Lehrerbildung im Sinne einer erfolgreichen Berufsgestaltung verändern.

 

Die Einzelschule als selbstständige Handlungseinheit fördern
TIMMS und PISA haben den bildungspolitischen Handlungsbedarf im Bildungssystem deutlich aufgezeigt. Hieraus resultierende Veränderungen vollziehen sich insbesondere auf der Ebene der Einzelschulen, bei denen auf verschiedenen Feldern der Wechsel von staatlichen Vorgaben hin zu mehr Autonomie notwendig wird.
Einige der hierfür nötigen Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen sind bereits erfolgt:
  • Bildungsstandards treten an die Stelle der Lehrpläne;
  • die Kontingentstundentafel ersetzt die den einzelnen Fächern zugewiesenen Stunden;
  • der Schultag wird zunehmend rhythmisiert.
Folgende Entwicklungsbereiche müssen den Weg der Einzelschule hin zu einer selbstständigen Handlungseinheit weiter bestimmen:
 
Entwicklung eines Schulprogrammes
Das wesentliche Element einer selbstständigen Schule ist die Entwicklung eines Schulprofils, das die Rahmenbedingungen für Lernprozesse und die angestrebten Ziele aufzeigt. Dies erfolgt in der Regel in einem schuleigenen Curriculum.
 
Lehr- und Lernmethoden
Ein besonderer Aufgabenschwerpunkt der eigenständigen Schule ist die Auswahl der geeigneten Unterrichtsmethoden, um das selbstständige Lernen der Schülerinnen und Schüler und die aktive Mitgestaltung im Unterricht zu fördern. Oberstes Ziel ist die Vermittlung einer
umfassenden Handlungskompetenz. Dieses Ziel setzt voraus, dass methodisch-strategische und sozial-kommunikative Kompetenzen genauso systematisch vermittelt werden wie fachlich-inhaltliche. Nur dann werden Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt in geeigneten Lehr- und Lernarrangements zunehmend selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten. Zu einer neuen Lehr- und Lernkultur gehört auch eine neue Sicht des Fehlers. Fehler und Lernumwege sind weniger als Mangel, sondern vielmehr als Chance im Lernprozess zu
sehen, als oft entscheidender Schritt aus dem Weg zu einer besseren Problemlösung und wirksamem Lernen. 
 
Professionalisierung der Leitungskräfte
Den Leitungskräften der Schule kommt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des Schulprofils und bei der Führung der Lehrerinnen und Lehrern zu.
Für diese Führungsaufgabe müssen sie qualifiziert werden. Denkbar sind Traineeprogramme für angehende Schulleiter/-innen, Coaching-Angebote, wie auch die Einrichtung von Schulmanagement-Aufbaustudiengängen.
Hinzu kommt die Entlastung der Leitungskräfte von eher verwaltenden Aufgaben. Hierzu können Assistenzkräfte ausgebildet werden (Direktionsassistent/in), die in großen Schulen bzw. von mehreren Schulen zusammen eingesetzt werden.
Auch die Bildung von Leitungsteams kann zur Entlastung beitragen.
 
Beteiligungsformen für alle am Schulleben Beteiligten
Selbstständige Schulen benötigen insbesondere die Beteiligung und Unterstützung aller am Schulleben Beteiligten für die programmatische Weiterentwicklung und Profilierung der Schule. Die dafür nötigen Beteiligungsformen müssen (weiter) entwickelt werden. Dabei ist insbesondere auf die Transparenz der Entscheidungsprozesse zu achten. Voraussetzung ist, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und gegebenenfalls den dualen Partner in vollem Umfang zu beteiligen.
 
Netzwerke
Selbstständige Schulen sind bestrebt, ihr Profil weiter zu entwickeln und sich neue Kompetenzfelder zu erschließen. Sie kooperieren hierzu mit anderen Schulen und außerschulischen Partnern zum Beispiel im Rahmen von betrieblichen Praktika, durch das Einbeziehen von Experten, durch Austausch von Unterrichtsmaterialien oder gegenseitige
Hospitationen, um sich das Know-how anderer Schulen und die Unterstützung von externen Partnern zu nutze zu machen.
 
Personalauswahl und Personalentwicklung.
Dieser Teilbereich soll sicherstellen, dass die Einzelschule, die zukünftig eigenverantwortlich für ihre pädagogische Qualität ist, dieses Ziel mit den Lehrerinnen und Lehrern verwirklichen
kann, die das Schulprofil konstruktiv unterstützen. Hierzu ist eine Ausweitung der schulscharfen Stellenausschreibungen erforderlich, wie auch generell eine Beteiligung der
 
Schulleitungen an Neueinstellungen und Versetzungsentscheidungen bis hin zur Möglichkeit der Ablehnung von Bewerbern.
Auch die Möglichkeit zur Vergabe von Beförderungsstellen durch die Schule selbst, sollte vorhanden sein.
Des Weiteren ist die vollständige Übertragung der Dienstvorgesetzten-Stellung als Ausdruck der Personalführungskompetenz des Schulleiters erforderlich.
Die Schule muss sich daneben zielgerichtet und planvoll der Personalentwicklung widmen und beispielsweise schulinterne Fortbildungskonzepte schaffen können.
 
Budgetverantwortung
Eigenständige Schulen benötigen auch Gestaltungsspielräume im materiellen Bereich, beispielsweise zur Förderung von Leistungsträgern an den Schulen durch entsprechende Besoldungselemente (z. B. Prämien, Zulagen).
Zur eigenen Budgetverantwortung gehört auch die Gestaltung der Fortbildungsaktivitäten der Einzelschule, sowohl in finanzieller, wie auch in zeitlicher Hinsicht.
Auch die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Gewinnung zusätzlicher projektbezogener Finanzmittel (Sponsoring) gehört in diesen Zusammenhang. Außerdem muss die Schule die nötigen finanzielle Flexibilität zur Realisierung ihrer pädagogischen Vorstellungen eingeräumt erhalten. Dies ist mit der Übertragbarkeit und gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Finanzmittel zu erreichen.
 
Sonstige Rahmenbedingungen
Die Einzelschule als selbstständige Handlungseinheit benötigt daneben eine stabile Ressourcensituation sowohl in sächlicher, wie auch in personeller Hinsicht.
Auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Schule muss verbessert werden.
Schule braucht Abbau von Bürokratie und Entlastung von nichtpädagogischen, eher verwaltenden Aufgaben, etwa im Bereich der EDV, der Verwaltung von Lehr- und Lernmitteln.
 

Eine regelmäßige interne und externe Evaluation einführen

Evaluation der Schule ist unerlässlich, um sie in ihrem Prozess zur Übernahme von mehr Eigenverantwortung zu unterstützen und ihre Entwicklung in einen gesellschaftlichen Kontext zu stellen. Evaluation führt zu einem anderen Verständnis und zu einer veränderten Einstellung von allen am Schulleben Beteiligten gegenüber ihrer Schule.
Evaluation muss motivieren, Eigenverantwortung und Eigeninitiative fördern und die Schule bei ihrem Bestreben nach weiterer Qualitätsverbesserung unterstützen. Voraussetzung dafür ist ein Leitbild und Schulprogramm, das sich an vorgegebenen, selbst gewählten und selbst
entwickelten Profilen orientieren kann und Auskunft über erreichte Erfolge und notwendige Veränderungen gibt.
 
Die interne Evaluation
Zunächst gilt es, durch eine in der Regel jährlich zu erfolgende schulinterne Evaluation zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die für das laufende Schuljahr vereinbarten Ziele erreicht werden. In einem ersten Schritt können zunächst Teilziele überprüft werden. Themenbereiche können dabei sein:
  • Die Einstellung und Haltung der am Lernprozess Beteiligten.
  • Das Schulprofil und Leitbild, Klima und Geist der Schule.
  • Die Wirksamkeit von Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Schule.
  • Entwicklung einer Feedbackkultur.
  • Die Lern- und Bildungsziele.
  • Die Wirksamkeit angewandter Lernmethoden.
  • Entwicklung einer Diagnosekompetenz als Ausgangspunkt für eine Verbesserung der Lernprozesse.
  • Maßnahmen zur allgemeinen und individuellen Förderung.
  • Die Wirksamkeit der Aktivitäten auf die Zusammenarbeit mit Eltern und externe Partner auf das Übergangsverhalten der SchülerInnen in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsgänge.
  • Die angemessene und sachgerechte Ausstattung der Schule.
  • Die Wirksamkeit der Verwaltungsstruktur.

Bei der Festlegung ist von den Bedürfnissen und der Zielstellung der Einzelschule auszugehen, wobei die Bedingungen des Lernens in den Mittelpunkt der Untersuchung gerückt werden sollen.

Die Evaluation und ihre Ergebnisse sind Grundlage für die Weiterentwicklung der Schule. Sie tragen so zu einer Qualitätsverbesserung bei und bewirken in der Folge eine Entlastung, eine höhere Zufriedenheit und eine Stärkung der gemeinsamen Verantwortung aller am Schulleben Beteiligten.
Schulen sollen ermuntert und ermutigt werden, die Ergebnisse ihrer selbstständig und eigenverantwortlich durchgeführten internen Evaluation allen am Schulleben Beteiligten, der Öffentlichkeit und befreundeten Schulen zugänglich zu machen und mit diesen zu
besprechen. Schulen, die auf diesem Wege tätig werden, sind öffentlich anzuerkennen und in geeigneter Form zu würdigen. Durch entsprechende positive Beispiele soll erreicht werden, dass möglichst viele Schulen auf freiwilligem Wege sich selbst evaluieren. Auf diesem Wege kann so das Bild der Schule in der Öffentlichkeit positiv dargestellt werden.
 
Die externe Evaluation
In einem weiteren Schritt sieht der Landesschulbeirat die Durchführung externer Evaluationen für sehr wichtig an. Diese müssen wissenschaftlich fundierten Ansprüchen gerecht werden.
Dazu sollten besondere Anreize durch das Kultusministerium geschaffen werden. Die Ergebnisse der externen Evaluation und die daraus gezogenen Konsequenzen müssen öffentlich gemacht werden. Mit zunehmender Eigenständigkeit der Schulen erfolgt die obligatorische Einführung der externen Evaluation. Diese muss sich daran messen lassen, inwieweit sie konkrete Verbesserungsvorschläge und qualifizierte Beratungs- und Betreuungsangebote der Einzelschule unterbreiten kann.
Im Folgenden sollen einige praktische Anregungen und Vorschläge zur Förderung von Evaluationsprozessen an den Schulen deren freiwillige Einführung fördern helfen:
  • Notwendige Fortbildungsmaßnahmen durchführen.
  • Information über durchgeführte Evaluationen.
  • Erste freiwillige Versuche der Selbstevaluation.
  • Bildung von Kompetenzteams für Evaluation auf örtlicher Ebene.
  • Einbindung der didaktischen Zentren in die Entwicklungsarbeit.
  • Durchführung regionaler und schulartübergreifender Evaluationskongresse, in denen Pilotprojekte und erfolgreich durchgeführte Modelle präsentiert werden und hinterfragt werden können.
  • Schaffung einer Internetplattform, in der praktische Beispiele abgerufen werden können.
Die Ergebnisse der externen Evaluation der Schulen sind in einem Bildungsbericht zusammenzufassen, gegebenenfalls sind die entsprechenden bildungspolitischen Konsequenzen zu ziehen.
 
Ein professionelles Beratungs- und Unterstützungssystem aufbauen
Schule heute muss sich von einem statischen System zu einem dynamischen System entwickeln. Der Entwicklungsprozess muss durch professionelle Beratung unterstützt werden.
Deshalb ist ein Leitbild ”Schule Baden-Württemberg” zu entwickeln, aus dem heraus die einzelne Schule Leitbild, Profil und konkrete Ziele ableiten kann.
Im Binnenbereich Schule stehen folgende Personengruppen im Fokus:
  • Lehrer/innen
  • Schulleitung
  • Schüler
  • Eltern
  • außerschulische Partner
Das Selbstverständnis der Lehrer/innen muss sich ändern. Sie sind gleichzeitig Berater und zu Beratende. Diese Erkenntnis ist bereits während der Lehrerausbildung zu berücksichtigen und muss ihre Fortsetzung in der Lehrerfortbildung erfahren. Die Lehrerfortbildung muss sich
dabei am Leitbild ”Schule Baden-Württemberg”, am Bedarf außerschulischer Partner, am schulischen Bedarf, an Evaluationsergebnissen und am individuellen Bedarf orientieren.
Die Schulleitung ist im derzeitigen System Beratungsinstanz für Schüler, Eltern und Lehrer. Die Rolle der Schulleiter/innen wandelt sich vom Verwalter zum visionären Manager. Ihre Tätigkeit wird sein, die neuen Aufgaben zu definieren und ein Klima für Beratung zu schaffen. Sie verantwortet die Personalentwicklung des Kollegiums.
 

Das System Schule muss unter Beachtung des gesellschaftlichen Umfelds bei der Umsetzung von Qualitätsmanagement, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung beraten werden.

 
Eltern und Schüler sind ein Adressatenkreis, der beraten wird. Andererseits können diese die Schule beraten. Das setzt allerdings voraus, dass diese Beratung von schulischer Seite akzeptiert wird.
An den Schulen besteht ein Beratungsbedarf in verschiedenen Feldern.
Die fachliche Beratung kann durch Fachberater und durch außerschulische Partner erfolgen.
Die pädagogische Beratung kann ebenfalls durch Fachberater oder durch außerschulische Institutionen übernommen werden.
Neben diesen beiden klassischen Formen kommen zwei Felder in stärkerem Maße als bisher hinzu:
Schulen, Lehrer und Schulleitungen müssen vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen an das System Schule, besonders in Fragen des Qualitätsmanagements, der
Organisationsentwicklung und der Personalentwicklung beraten werden. Die Aufgabe obliegt den Landesakademien für Fortbildung und Personalentwicklung. Auf die Kompetenz außerschulischer Partner darf in der Beratung nicht verzichtet werden.
Besonders für den Schul- und Personalentwicklungsprozess wird die Unterstützung durch Prozessbegleiter und/oder externe Trainer benötigt.
Hierzu sind neue dezentrale Beratungsagenturen erforderlich, in denen Fachberater und Prozessbegleiter in laufender Rückkoppelung mit Seminaren, Akademien und externen Fachleuten professionalisiert werden.
 

Was muss in der Lehrerbildung verändert werden, um eine Qualitätsverbesserung der Schulen“ zu erreichen?

 
Die folgenden Empfehlungen gehen von der Ist-Situation aus und beschreiben die notwendigen Zielveränderungen. Sie machen keine Vorgaben über die Wege und Bedingungen zur Zielerreichung . Damit sollen Freiräume für individuelle und kreative Gestaltungen der konkreten Arbeit geschaffen werden.
Die vorgeschlagenen Veränderungen sollen auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Lehrerbildung dazu befähigen, das pädagogische Arbeitsfeld, das Berufsbild, die schulischen
Zusammenhänge und das soziale und berufliche Umfeld erfolgreich gestalten, kritisch beurteilen und konstruktiv entwickeln zu können.
Alle Modelle zur Verbesserung der Lehrerbildung versuchen in einem Gesamtkonzept grundlegende und übergreifende Inhalte für eine erfolgreiche Berufsgestaltung zu vermitteln. Unter diesen Modellen haben sich die Grundlagen- und Schwerpunktstudien innerhalb der vier Säulen der Lehrerbildung bewährt. Zu diesen gleichwertigen Säulen zählen die Erziehungswissenschaften, die Fachwissenschaften, die Fachdidaktiken und die schulpraktischen Studien. Geändert werden muss innerhalb dieser Säulen die fachliche Isolation der beteiligten Disziplinen.
Das Leitbild einer Lehrerbildung sollte sich auf die zentralen Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern beziehen. Dazu zählen die Vermittlung von Bildungsinhalten, die Förderung von Fähigkeiten, die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen und     die Erziehung zur sozialen Integration sowie die Fähigkeit Qualitätsentwicklungsprozesse zu gestalten.
Eine wissenschaftliche Lehrerbildung darf nicht zur Sammlung von Handlungsanweisungen für Lernprozesse werden. Durch die ständigen Veränderungen in den wissenschaftlichen, beruflichen und sozialen Bereichen ist es notwendig, Fähigkeiten zu entwickeln, die es erlauben, Bildungs- und Erziehungsziele erfolgreich zu erreichen, sie kritisch zu beurteilen und durch Änderungen oder Alternativen weiter zu führen. Diese zentrale Fähigkeit der Durchführung, Beurteilung und Weiterentwicklung der eigenen Tätigkeiten schützt vor Einseitigkeiten, Stillstand und Illusion.
Die folgenden Vorschläge greifen die feststellbaren Mängel auf und machen Angaben zu den notwendigen Veränderungen in den Studien- , Ausbildungs- und Weiterbildungszielen.
 
 
 
  • Von der Eignungsüberprüfung auf der Grundlage der Abitursnoten zur Überprüfung der Kommunikations- und Integrationsfähigkeit.
  • Von der Darstellung theoretischer Kommunikationsmodelle zur durchgängigen Förderung der Kommunikationsfähigkeit.
  • Von der wissenschaftlichen Qualifikation der Lehrenden in den Hochschulen zur wissenschaftlichen und schulpraktischen Qualifikation des Lehrpersonals.
  • Von der rezeptiven Vermittlung fachlicher Inhalte zu interaktiven Lernprozessen der Lehramtsanwärter und Referendare mit dem Ziel der eigenen Erfahrungsbildung.
  • Von der Reduktion der Lernprozesse auf kognitive Fähigkeiten zur Förderung einer ganzheitlichen Handlungskompetenz.
  • Von allgemeinen Informationen über soziales Lernen zu Hilfen bei Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.
  • Von Redundanzen und gleicher Ausbildung für alle zu einer stärkeren Modularisierung und Individualisierung in der Ausbildung.
  • Von der ausführenden Fremdsteuerung zur Übernahme von Verantwortung für den Entwicklungsprozess der Schule, die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler und für die eigene Weiterentwicklung.
  • Von sporadischen Begegnungen mit der Praxis zu studienbegleitenden Praktika mit regelmäßigem Austausch der gewonnenen Erfahrungen.
  • Vom lehrerzentrierten Unterricht mit homogenen Lerngruppen zum professionellen Umgang mit der Heterogenität.
  • Von dem einseitigen Einsatz einzelner Unterrichtsmethoden zur Auswahl aus einem breiten und effektiven Methodenrepertoire.
  • Vom Lehrer als bloßem Vermittlung von Informationen zum Gestalter von Lernarrangements, zum Lernberater und Erzieher.
  • Von der Selbstorientierung bei der Gestaltung des Unterrichts zur gegenseitigen Unterstützung im Team.
  • Von diagnostischen Rückmeldungen zu nachhaltigen Fördermaßnahmen.
  • Vom Eindruck der Belastung und Überforderung zum effektiven Selbst- und Aufgabenmanagement.
  • Vom Praxisschock zu einer schlüssigen Konzeption für die Berufseingangsphase und für das systematische Weiterlernen im Beruf.
  • Von den statischen Beurteilungen am Ende von Zeitintervallen zu regelmäßigen Rückmeldungen mit Hinweisen auf Verbesserungsmöglichkeiten.
  • Von der Zurückhaltung gegenüber der Wirtschaft zu Kooperationen in den Bereichen der Personalführung, Ökonomie und Wirtschaftslehre.
  • Von prüfungsbezogenen Unterrichtsstunden zur systematischen Einführung und Vorbereitung auf die Schulpraxis.
  • ·Von der sporadischen Weiterbildung zur permanenten Weiterbildung.
 
Zusammensetzung des Landesschulbeirats Baden-Württemberg
 
 
-          Vertreter der Lehrerverbände aller Schularten
-          Vertreter der Universitäten
-          Vertreter der Pädagogische Hochschulen
-          Vertreter der Fachhochschulen
-          Vertreter der Berufsakademien
-          Vertreter der Industrie- und Handelskammern
-          Vertreter der Handwerkskammer
-          Vertreter der Arbeitgeberverbände
-          Vertreter der Gewerkschaften
-          Vertreter der Kirchen (evangelisch und katholisch)
-          Vertreter der Israelitischen Religionsgemeinschaft
-          Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (Städtetag,
          Gemeindetag und Landkreistag)
-          Vertreter des Landesjugendrings und des Landesjugendamtes
-          Vertreter der Eltern aller Schularten
-          Vertreter der Schüler aller Schularten
-          Vertreter der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen
-          Vertreter des Landessportverbandes
-          Vertreter des Landesmusikrates
-          Vertreter der Berufsberatung
-          Persönlich berufene Mitglieder

 

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Mobbing an Schulen:
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Beratende Begleitung, begleitende Beratung
Faltblatt des Landesschulbeirats zum DOWNLOAD

10 Thesen zu G8
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Lerrnkonzept Hauptschule
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Aspekte des Übergangs von den Schulen in den Beruf
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