Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur intensiven Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie); Anhörungsverfahren

Beschlüsse >>

Dem Landesschulbeirat ist die intensive Sprachförderung im Kindergarten ein wichtiges Anliegen. Dabei ist die Einbeziehung der Eltern, die frühestmögliche Förderung der Kinder und die Qualifizierung der Sprachförderkräfte zentral. Der Landesschulbeirat stimmt der Verwaltungsvorschrift unter folgenden Bedingungen zu:
1.    Die Zuwendungshöhe wird auf 3.000.- EURO erhöht, wenn der Träger die Eltern verpflichtend einbindet.
2.    Bei entsprechendem Förderbedarf sind Kinder zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in die Maßnahmen einzubeziehen.
3.    Auf die Qualifizierung der Sprachförderkräfte ist besonderen Wert zu legen, dabei sind die bestehenden und jeweils geeigneten, beruflichen, pädagogischen und medizinischen Fachkräfte einzubeziehen.

Der LSB stimmt bei 6 Enthaltungen  dem Antrag zu.

Mit dem Antrag verknüpft ist ein Prüfauftrag:
Der Landesschulbeirat bittet das Ministerium nochmals zu prüfen, inwieweit die Gruppengröße reduziert werden kann.

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